{"id":1879,"date":"2025-05-28T12:03:07","date_gmt":"2025-05-28T12:03:07","guid":{"rendered":"https:\/\/feplus.be\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/"},"modified":"2026-03-02T14:26:45","modified_gmt":"2026-03-02T14:26:45","slug":"allgemeine-geschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/feplus.be\/de\/allgemeine-geschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"1879\" class=\"elementor elementor-1879 elementor-846\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-5462745 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"5462745\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-b407c7a e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"b407c7a\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-10d97f1 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"10d97f1\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-c29e2ec e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"c29e2ec\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;}\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-2c88adb e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"2c88adb\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t<div data-particle_enable=\"false\" data-particle-mobile-disabled=\"false\" class=\"elementor-element elementor-element-d309d94 e-con-full e-flex e-con e-child\" data-id=\"d309d94\" data-element_type=\"container\" data-e-type=\"container\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-f09ba51 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"f09ba51\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Version November 2024\n\n<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-0481c66 elementor-widget-divider--view-line elementor-widget elementor-widget-divider\" data-id=\"0481c66\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"divider.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-divider\">\n\t\t\t<span class=\"elementor-divider-separator\">\n\t\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-aa9e55b elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"aa9e55b\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<h5><strong>1. Anwendungsbereich<\/strong><\/h5>\n<p>Diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge, Angebote, Offerten, Bestellungen, Rechnungen und Gutschriften zwischen der FE+ BV, eingetragen in der Zentralen Datenbank der Unternehmen unter der Nummer 0881.272.912 mit Sitz in Industriezone ENA 23 Zone 3 \/ 3615, Hagelberg 15, 2250 Olen, Belgien (nachfolgend \u201e<strong>FE+<\/strong>\u201c genannt) oder den mit ihr verbundenen Unternehmen im Sinne von Art. 1:20 des Gesetzbuches \u00fcber Gesellschaften und Vereinigungen und nat\u00fcrlichen oder (auch \u00f6ffentlich-rechtlichen) juristischen Personen (nachfolgend der \u201e<strong>Kunde<\/strong>\u201c genannt), sofern und soweit nicht ausdr\u00fccklich und schriftlich davon abgewichen wird. Sie sind integraler Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien. Durch die Annahme eines Angebots oder die Erteilung eines Auftrags bei FE+ erkennt der Kunde an und best\u00e4tigt, dass er diese Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen vorab zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, und verzichtet auf die Anwendbarkeit seiner eigenen allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, gleich welcher Bezeichnung. FE+ beh\u00e4lt sich das Recht vor, ihre Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen unter vorheriger Benachrichtigung des Kunden zu \u00e4ndern.   <\/p>\n<h5><strong>2. Zustandekommen und \u00c4nderung des Vertrages<\/strong><\/h5>\n<p>2.1. Alle von FE+ abgegebenen Angebote und Kostenvoranschl\u00e4ge sind, in welcher Form auch immer, freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Annahmefrist enthalten. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche (Auftrags-)Best\u00e4tigung von FE+ oder durch die tats\u00e4chliche Ausf\u00fchrung durch FE+ zustande. <\/p>\n<p>2.2. Betrifft die Bestellung des Kunden eine Ma\u00dfanfertigung, so liefert der Kunde FE+ alle erforderlichen Informationen und Spezifikationen des zu fertigenden Produkts (wie unter anderem Abmessungen, Materialwahl, mechanische Teile, Funktionalit\u00e4t usw.), auf deren Grundlage FE+ eine Produktionszeichnung der zu realisierenden Ma\u00dfanfertigungen erstellt, die dem Kunden zur Genehmigung vorgelegt wird. Der Kunde tr\u00e4gt die volle Verantwortung f\u00fcr die von ihm gelieferten Spezifikationen, auf deren Grundlage FE+ die Ma\u00dfanfertigungen f\u00fcr den Kunden produziert. FE+ liefert die Ma\u00dfanfertigungen in \u00dcbereinstimmung mit den vom Kunden festgelegten Spezifikationen und auf Grundlage der vom Kunden akzeptierten, von FE+ erstellten Zeichnung.  <\/p>\n<p>2.3. Offensichtliche Schreibfehler oder Irrt\u00fcmer in den Angeboten und Kostenvoranschl\u00e4gen von FE+ entbinden sie von ihrer Erf\u00fcllungspflicht und\/oder etwaigen daraus resultierenden Schadensersatzverpflichtungen, auch nach Zustandekommen des Vertrages.<\/p>\n<p>2.4. FE+ beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Ausf\u00fchrung einer Bestellung auszusetzen, wenn das Konto des Kunden bei FE+ einen f\u00e4lligen Negativsaldo aufweist oder wenn der Kunde Anzeichen von finanzieller Unf\u00e4higkeit oder negativer Solvenz zeigt.<\/p>\n<p>2.5. FE+ beh\u00e4lt sich das Recht vor, gegebenenfalls die Zusammensetzung der von ihr verwendeten und verkauften Materialien und Maschinen bzw. die Art der Produktion oder Installation zu \u00e4ndern, sofern und soweit dies die Qualit\u00e4t und die technischen Kapazit\u00e4ten der bestellten Produkte nicht wesentlich beeintr\u00e4chtigt.<\/p>\n<h5><strong>3. Geistiges Eigentum<\/strong><\/h5>\n<p>3.1. S\u00e4mtliche Ausf\u00fchrungs- und\/oder Produktionsunterlagen sowie die technischen Datenbl\u00e4tter, die FE+ zur Erledigung des Auftrags des Kunden erstellt, bleiben ausschlie\u00dfliches Eigentum von FE+. Dem Kunden ist es untersagt, solche Dokumente zu kopieren, an Dritte weiterzugeben oder auf sonstige Weise zu verwenden. Bei Verletzungen der geistigen Eigentumsrechte an den von FE+ erstellten Dokumenten hat FE+ von Rechts wegen Anspruch auf einen pauschalen Schadensersatz in H\u00f6he von 50 % des Bestellwertes sowie auf die vollst\u00e4ndige Verg\u00fctung der Zeichenleistungen, unbeschadet des Rechts von FE+, bei Nachweis eines gr\u00f6\u00dferen Schadens einen h\u00f6heren Schadensersatz zu fordern.  <\/p>\n<p>3.2. Der Kunde stellt FE+ von jeder Verletzung des geistigen Eigentums von FE+ frei, die Dritte durch sein Verschulden begehen. Der Kunde stellt FE+ ebenfalls vollst\u00e4ndig von jeder Verletzung des geistigen Eigentums Dritter frei, die durch die Herstellung von Ma\u00dfanfertigungen auf Wunsch des Kunden entsteht. <\/p>\n<h5><strong>4. Preise<\/strong><\/h5>\n<p>4.1. Sofern nicht anders angegeben, sind alle Preise in Euro angegeben und verstehen sich zuz\u00fcglich Mehrwertsteuer und anderer potenziell anwendbarer Steuern und Abgaben. Sofern im Angebot und\/oder in der Auftragsbest\u00e4tigung von FE+ nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes angegeben ist, verstehen sich die angebotenen Preise unter anderem (und soweit zutreffend) exklusive: Transportkosten (gegebenenfalls), Versicherungskosten, Verpackungskosten, Aufstellungs- und Montagekosten, technischer Support, Reisekosten und\/oder Kundendienst. <\/p>\n<p>4.2. FE+ beh\u00e4lt sich stets das Recht vor, technischen Support nach dem Kauf (wie unter anderem Beratung zu den Produkten, deren Konfiguration, Installation, Probleml\u00f6sung bei Software usw.) (einschlie\u00dflich technischer Unterst\u00fctzung und\/oder Fernkundendienst und insbesondere in Bezug auf die Wartung der Produkte) dem Kunden zu dem Satz in Rechnung zu stellen, der dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Indexprozentsatz unterliegt.<\/p>\n<p>4.3. Etwaige besondere Zusatzkosten f\u00fcr von FE+ an den Kunden zu liefernde Produkte oder andere beh\u00f6rdlich auferlegte Abgaben sind nicht im Preis enthalten und gehen daher ausschlie\u00dflich zu Lasten des Kunden.<\/p>\n<p>4.4. Die in der (Auftrags-)Best\u00e4tigung von FE+ angegebenen Betr\u00e4ge basieren auf den zum Zeitpunkt der (Auftrags-)Best\u00e4tigung bestehenden Preisen, Wechselkursen, L\u00f6hnen, Steuern und anderen f\u00fcr das Preisniveau relevanten Faktoren. Tritt nach der (Auftrags-)Best\u00e4tigung bei einem oder mehreren der genannten objektiven Faktoren eine Selbstkosten\u00e4nderung ein, ist FE+ berechtigt, den vereinbarten Preis entsprechend anzupassen. Sie wird den Kunden hiervon unverz\u00fcglich in Kenntnis setzen. Wird aufgrund dieser Bestimmung eine Preiserh\u00f6hung vorgenommen und betr\u00e4gt die Erh\u00f6hung mehr als 10 % des vereinbarten Gesamtbetrages, hat der Kunde das Recht, den Vertrag innerhalb von 48 Stunden, nachdem ihm diese Preiserh\u00f6hung bekannt wurde oder bekannt sein konnte, schriftlich und kostenlos aufzul\u00f6sen.   <\/p>\n<p>4.5. Liegt der Preis f\u00fcr eine Bestellung unter dem zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Tarif, werden die jeweils g\u00fcltigen Verwaltungskosten zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt. <\/p>\n<h5><strong>5. Zahlung<\/strong><\/h5>\n<p>5.1. Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen von FE+ am Gesellschaftssitz von FE+ innerhalb von acht Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar. In keinem Fall ist der Kunde berechtigt, etwaige Forderungen gegen FE+ mit den von FE+ in Rechnung gestellten Betr\u00e4gen zu verrechnen. Vorzeitige Zahlung berechtigt ebenfalls nicht zu einem Skonto.  <\/p>\n<p>5.2. FE+ hat stets das Recht, die Lieferung und Fakturierung im Ganzen vorzunehmen oder gelieferte Produkte pro Teillieferung in Rechnung zu stellen.<\/p>\n<p>5.3. Rechnungen, die nicht innerhalb von acht Kalendertagen nach deren Absendung per Einschreiben beanstandet werden, gelten als endg\u00fcltig akzeptiert.<\/p>\n<p>5.4. Die Zahlung erfolgt durch \u00dcberweisung auf die Kontonummer und unter Angabe des Verwendungszwecks, wie auf der Rechnung angegeben.<\/p>\n<p>5.5. FE+ hat stets das Recht, sowohl vor als auch nach dem Zustandekommen des Vertrages eine Sicherheitsleistung f\u00fcr die Zahlung bzw. Vorauszahlung zu verlangen, und zwar unter Aussetzung der Vertragserf\u00fcllung durch FE+, bis diese Sicherheit geleistet wurde und\/oder die Vorauszahlung bei FE+ eingegangen ist. Wird eine Vorauszahlung verweigert, ist FE+ berechtigt, den Vertrag aufzul\u00f6sen, und der Kunde haftet f\u00fcr den FE+ daraus entstehenden Schaden. <\/p>\n<p>5.6. FE+ ist berechtigt, die Herausgabe von Produkten, die sie f\u00fcr den Kunden im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung der vereinbarten Arbeiten in ihrem Besitz hat, auszusetzen, bis alle vom Kunden an FE+ geschuldeten Zahlungen vollst\u00e4ndig geleistet wurden.<\/p>\n<p>5.7. Bei Zahlungsverzug am F\u00e4lligkeitstag (vgl. Art. 5.1) werden alle gegen\u00fcber dem Kunden offenen Betr\u00e4ge f\u00e4llig, ungeachtet der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Jede unbezahlte Rechnung wird ab diesem Datum von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung mit 12 % Zinsen pro Jahr verzinst. Alle etwaig gew\u00e4hrten Rabatte verfallen in diesem Fall ebenfalls.  <\/p>\n<p>5.8. Im Falle des Zahlungsverzugs am F\u00e4lligkeitstag (vgl. Art. 5.1) schuldet der Kunde zudem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 50 EUR, unbeschadet des Rechts von FE+, einen tats\u00e4chlich erlittenen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen. Alle zus\u00e4tzlichen Kosten, wie z. B. Gerichtskosten, sind nicht in dieser pauschalen Entsch\u00e4digung enthalten und werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. <\/p>\n<p>5.9. Die versp\u00e4tete, unvollst\u00e4ndige oder Nichtzahlung einer f\u00e4lligen Rechnung macht alle noch nicht f\u00e4lligen Rechnungen sofort f\u00e4llig.<\/p>\n<h5><strong>6. K\u00fcndigung, Aufl\u00f6sung und Beendigung<\/strong><\/h5>\n<p>6.1. Sofern nicht ausdr\u00fccklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, kann FE+ alle ihre Vertr\u00e4ge unter Einhaltung einer K\u00fcndigungsfrist von 2 Wochen k\u00fcndigen.<\/p>\n<p>6.2. Kommt der Kunde einer Verpflichtung aus dem Vertrag, insbesondere einer Zahlungsverpflichtung, nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist FE+ berechtigt, ohne Schadensersatzverpflichtung und unbeschadet der ihr zustehenden Rechte, den Vertrag ganz oder teilweise au\u00dfergerichtlich durch schriftliche Mitteilung an den Kunden aufzul\u00f6sen und\/oder den vom Kunden gegebenenfalls an FE+ geschuldeten Betrag sofort in voller H\u00f6he einzufordern und\/oder den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.<\/p>\n<p>6.3. FE+ ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung au\u00dfergerichtlich aufzul\u00f6sen, ohne Schadensersatzverpflichtung und unbeschadet der ihr zustehenden Rechte, wenn der Kunde einen Zahlungsaufschub oder die Insolvenz beantragt oder wenn dies gegen ihn beantragt wird, sowie in allen F\u00e4llen, in denen sein Verm\u00f6gen ganz oder teilweise gepf\u00e4ndet wird. Alle fakturierten Betr\u00e4ge werden sodann sofort f\u00e4llig. <\/p>\n<p>6.4. Im Falle der Aufl\u00f6sung hat FE+ die M\u00f6glichkeit, die Produkte vom Kunden zur\u00fcckzufordern, wobei die Kosten f\u00fcr Demontage, Transport und sonstige mit der R\u00fcckgabe verbundene Kosten zu Lasten des Kunden gehen. FE+ wird in diesem Fall die bereits gezahlten Kaufbetr\u00e4ge unter Abzug der in Art. 6.4 genannten Entsch\u00e4digung zur\u00fcckzahlen. <\/p>\n<p>6.5. Im Falle der Aufl\u00f6sung schuldet der Kunde zudem von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung eine pauschale Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 20 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch 375 EUR, unbeschadet des Rechts von FE+, einen tats\u00e4chlich erlittenen h\u00f6heren Schaden nachzuweisen.<\/p>\n<h5><strong>7. H\u00f6here Gewalt und Hardship<\/strong><\/h5>\n<p>7.1. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen oder der \u00f6ffentlichen Ordnung haftet FE+ nicht, wenn eine Nichterf\u00fcllung auf H\u00f6here Gewalt oder Hardship zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. W\u00e4hrend des Zeitraums, in dem H\u00f6here Gewalt oder Hardship vorliegt, kann FE+ je nach Situation nach eigenem Ermessen und ohne dass dazu eine vorherige Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist und ohne Schadensersatzanspruch f\u00fcr den Kunden: (1) dem Kunden vorschlagen, die fehlenden Produkte und\/oder Komponenten durch ein funktionales \u00c4quivalent zu ersetzen; (2) die Erf\u00fcllung ihrer Verpflichtungen (zumindest vor\u00fcbergehend) aussetzen und\/oder (3) den Kunden einladen, die Ausf\u00fchrungsmodalit\u00e4ten des Vertrages nach Treu und Glauben neu zu verhandeln. Dauert der Zeitraum, in dem die Erf\u00fcllung der Verpflichtungen durch FE+ aufgrund H\u00f6herer Gewalt oder Hardship unm\u00f6glich ist oder ernsthaft erschwert wird, l\u00e4nger als drei Monate an oder wird eine Neuverhandlung des Vertrages vom Kunden abgelehnt oder f\u00fchrt sie nicht zu einem neuen Vertrag, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliches Einschreiten zu beenden, ohne dass hierf\u00fcr eine Schadensersatzpflicht besteht.  <\/p>\n<p>7.2. Unter dem Begriff \u201eH\u00f6here Gewalt\u201c oder \u201eHardship\u201c im Sinne dieses Artikels werden in jedem Fall verstanden: unvorhergesehene Umst\u00e4nde, auch wirtschaftlicher Art, die ohne Verschulden oder Zutun von FE+ entstanden sind, einschlie\u00dflich, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: Naturkatastrophen, Kriege, Feindseligkeiten, Anschl\u00e4ge, sei es in Belgien oder in einem anderen Land, in dem sich Niederlassungen von FE+ oder ihrer Zuliefer- und Schwesterunternehmen befinden, Krankheit, Maschinendefekte, technische Unf\u00e4lle, Feuer oder \u00dcberschwemmung, schwerwiegende Betriebsst\u00f6rungen, Cyberangriffe, erzwungene Produktionseinschr\u00e4nkungen, extreme Preissteigerungen bei Materialien und\/oder Rohstoffen, Knappheit an Materialien und\/oder Rohstoffen, Nichtverf\u00fcgbarkeit von Materialien und\/oder Rohstoffen, Wirtschaftssanktionen gegen ein Land, in dem sich Niederlassungen von FE+ oder ihrer Zuliefer- und Schwesterunternehmen befinden, Streiks und Aussperrungen, sowohl bei FE+ als auch bei ihren Zulieferern, Transportverz\u00f6gerungen oder versp\u00e4tete oder fehlerhafte Lieferung von Sachen oder Materialien wie Energie, Rohstoffen oder Teilen durch Dritte, einschlie\u00dflich der Zulieferbetriebe von FE+. Die Unf\u00e4higkeit des Kunden, seinen Zahlungsverpflichtungen infolge von Insolvenz oder Mangel an finanziellen Mitteln nachzukommen, gilt weder als H\u00f6here Gewalt noch als Hardship. <\/p>\n<p>7.3. Hat FE+ bei Eintritt H\u00f6herer Gewalt oder Hardship ihre Verpflichtungen bereits teilweise erf\u00fcllt oder kann sie ihre Verpflichtungen nur teilweise erf\u00fcllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.<\/p>\n<h5><strong>8. Stornierung einer Bestellung<\/strong><\/h5>\n<p>8.1. Der Kunde darf eine von FE+ angenommene Bestellung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FE+ stornieren. Ungeachtet des Rechts von FE+, die Erf\u00fcllung des Vertrages zu verlangen, vereinbaren FE+ und der Kunde, dass bei einer Stornierung durch den Kunden eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von mindestens 30 % des Preises der stornierten Bestellung als Ersatz f\u00fcr die entstandenen Kosten und den entgangenen Gewinn f\u00e4llig wird, ohne dass FE+ das Bestehen oder den Umfang des Schadens nachweisen muss und ungeachtet des Rechts von FE+, bei Nachweis eines gr\u00f6\u00dferen Schadens eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung zu fordern. <\/p>\n<p>8.2. Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass eine Bestellung von Ma\u00dfanfertigungen in keinem Fall vom Kunden storniert werden kann. Ab dem Zeitpunkt, an dem FE+ die Bestellung gegen\u00fcber dem Kunden best\u00e4tigt hat (vgl. Art. 2.1), ist der Kunde stets verpflichtet, die Bestellung abzunehmen und den vollen Preis zu zahlen, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung mit FE+ vorliegt. <\/p>\n<h5><strong>9. Lieferung<\/strong><\/h5>\n<p>9.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart (zum Beispiel in der Auftragsbest\u00e4tigung), erfolgt die Lieferung gem\u00e4\u00df dem geltenden ICC INCOTERM (2020) \u201eEx Works\u201c (\u201eAb Werk\u201c). Verweigert der Kunde die Abnahme zum vereinbarten Zeitpunkt, macht er diese unm\u00f6glich oder unzumutbar schwierig oder unterl\u00e4sst er die Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die f\u00fcr die Lieferung erforderlich sind, ist FE+ berechtigt, die Produkte auf Rechnung, Risiko und Kosten des Kunden einzulagern, unbeschadet des Rechts von FE+, den Vertrag aufzul\u00f6sen. <\/p>\n<p>9.2. Produkte gelten als geliefert, sobald FE+ dem Kunden mitgeteilt hat, dass die Sachen, ob noch ganz oder teilweise zu installieren, bei FE+ oder bei einem Dritten zur Abholung durch den Kunden oder zum Versand im Auftrag des Kunden bereitstehen. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung tr\u00e4gt der Kunde alle mit den gelieferten Sachen verbundenen Risiken. <\/p>\n<p>9.3. Wird ungeachtet des Artikels 9.1 ausdr\u00fccklich vereinbart, dass FE+ den Transport der Produkte \u00fcbernimmt, tritt FE+ lediglich als Vermittler auf, und sowohl die Kosten als auch das Risiko von Verlust, Besch\u00e4digung und Diebstahl vor, w\u00e4hrend und nach dem Transport gehen zu Lasten des Kunden, au\u00dfer bei Vorsatz oder Betrug seitens FE+. Der Kunde ist zudem selbst f\u00fcr das Entladen der Produkte verantwortlich, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist. Muss FE+ dennoch das Entladen \u00fcbernehmen, wird FE+ dem Kunden die Kosten hierf\u00fcr in Rechnung stellen. Diese Bestimmung gilt unabh\u00e4ngig davon, ob der Kunde oder einer seiner Beauftragten bei der Lieferung anwesend war und ob vom Kunden oder einem seiner Beauftragten ein Lieferschein unterzeichnet wurde. Die Angabe eines anderen ICC INCOTERM (2020) auf der Auftragsbest\u00e4tigung von FE+ ber\u00fchrt diese Bestimmung nicht.    <\/p>\n<p>9.3. Vereinbaren die Parteien, dass die Installation der Produkte durch FE+ erfolgen soll, stellt der Kunde sicher, dass der Lieferort leicht zug\u00e4nglich ist und dass bei Lieferung und Installation Personen anwesend sind, die alle notwendigen oder n\u00fctzlichen Informationen erteilen k\u00f6nnen, um FE+ die Installation der Produkte zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n<p>9.4. Die Angabe von Lieferfristen in Angeboten, Kostenvoranschl\u00e4gen, Vertr\u00e4gen oder auf sonstige Weise erfolgt durch FE+ stets nach bestem Wissen und Gewissen, und diese Fristen werden unter Ber\u00fccksichtigung der Verf\u00fcgbarkeit dieser Produkte und\/oder Dienstleistungen so weit wie m\u00f6glich eingehalten. Der Kunde erkennt an, dass dieser Liefertermin f\u00fcr Produkte und\/oder Dienstleistungen, sofern nicht ausdr\u00fccklich anders vereinbart, lediglich ein Richtwert ist. Die Nichteinhaltung dieser unverbindlichen Frist durch FE+ berechtigt in keinem Fall zur Aufl\u00f6sung des Vertrages oder zu Schadensersatz. Teillieferungen sind stets zul\u00e4ssig. Ein Zahlungsverzug des Kunden bei bestimmten Anzahlungen auf den Verkaufspreis kann zu einer entsprechenden Verz\u00f6gerung der Lieferfrist f\u00fchren.    <\/p>\n<p>9.5. \u00c4ndern sich die Lieferfrist, der Lieferort oder die Umst\u00e4nde bei der Lieferung auf Wunsch des Kunden oder hat der Kunde diesbez\u00fcglich fehlerhafte Informationen erteilt, hat FE+ gegebenenfalls Anspruch auf Zahlung der entsprechenden Mehrkosten.<\/p>\n<p>9.6. W\u00fcnscht der Kunde, dass FE+\/der Transporteur seine Produkte an einem bestimmten Ort in Abwesenheit des Kunden liefert\/hinterl\u00e4sst, erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass das Risiko von Verlust\/Besch\u00e4digung\/Diebstahl der Produkte ab seinem Wunsch unwiderruflich auf den Kunden \u00fcbergeht. FE+\/der Transporteur kann in diesem Fall in keiner Weise f\u00fcr Verlust\/Besch\u00e4digung\/Diebstahl der gelieferten Produkte haftbar gemacht werden. <\/p>\n<h5><strong>10. Garantie<\/strong><\/h5>\n<p>10.1. Wird von FE+ gegen\u00fcber dem Kunden eine Garantie f\u00fcr die von ihr erbrachten oder zu erbringenden Arbeiten oder Produkte gew\u00e4hrt, wird sie dies dem Kunden ausdr\u00fccklich schriftlich mitteilen. In Ermangelung einer solchen ausdr\u00fccklichen schriftlichen Mitteilung kann der Kunde keine Garantieanspr\u00fcche geltend machen, unbeschadet seiner gesetzlichen Rechte aus zwingenden Rechtsvorschriften. <\/p>\n<p>10.2. FE+ garantiert die Produkte gegen jeden Bau- oder Konstruktionsfehler f\u00fcr einen Zeitraum von sechs (6) Monaten ab dem Lieferdatum, es sei denn, ein Ausschluss dieser Garantie wird ausdr\u00fccklich im Vertrag angegeben. F\u00fcr Produkte, die ihrer Art nach Tag und Nacht im Einsatz sind, gew\u00e4hrt FE+ eine Garantie von drei (3) Monaten. F\u00fcr jedes Teil der Produkte, das nicht von der Gesellschaft FE+ hergestellt wird (wie unter anderem: Einspritzpumpen, Motoren, die elektrische Ausr\u00fcstung usw.), h\u00e4ngt die Dauer der Garantie von derjenigen ab, die der Hersteller FE+ gew\u00e4hrt.  <\/p>\n<p>10.3. Bei einem berechtigten Garantieanspruch des Kunden wird FE+ die gelieferten Produkte \u2013 nach Wahl von FE+ \u2013 entweder reparieren oder ersetzen, es sei denn, dies w\u00e4re f\u00fcr den Kunden inzwischen nachweislich sinnlos geworden. Teilt FE+ dem Kunden mit, dass sie eine Reparatur vornehmen wird, stellt der Kunde FE+ die gelieferten Produkte auf eigene Kosten und Gefahr wieder zur Verf\u00fcgung. <\/p>\n<p>10.4. S\u00e4mtliche Garantieverpflichtungen von FE+ erl\u00f6schen, wenn die vom Kunden geltend gemachten M\u00e4ngel oder Unvollkommenheiten der gelieferten Sachen die Folge sind von (i) unsachgem\u00e4\u00dfer, unvorsichtiger oder unprofessioneller Nutzung oder Verwaltung der Sachen durch den Kunden, seine Beauftragten oder Dritte, (ii) einer \u00c4nderung der gelieferten Sachen durch den Kunden, seine Beauftragten oder Dritte, der FE+ nicht zugestimmt hat, oder (iii) \u00e4u\u00dferen Ursachen wie unter anderem Feuer- oder Wassersch\u00e4den.   <\/p>\n<h5><strong>11. Haftung<\/strong><\/h5>\n<p>11.1. Die maximale Haftung von FE+ \u00fcbersteigt nicht den vereinbarten Preis des Produkts, das den Schaden verursacht hat oder an dem der Schaden entstanden ist. Im Rahmen der Erbringung einer Dienstleistung ist die maximale Haftung niemals h\u00f6her als der Preis, den FE+ f\u00fcr die Erbringung der Dienstleistung in den 30 Tagen vor dem Schadensfall erhalten hat. <\/p>\n<p>11.2. FE+ kann nicht f\u00fcr die Folgen der Nutzung und etwaige Folgen haftbar gemacht werden, die dem Nutzer, einem Dritten oder deren G\u00fctern durch die gelieferten, installierten und\/oder transportierten Produkte oder die erbrachten Dienstleistungen entstehen. Der Verkauf und die Dienstleistung erfolgen und bleiben auf Bestellung und auf Risiko des Kunden, der f\u00fcr etwaige Unf\u00e4lle und Verst\u00f6\u00dfe haftet. Der Kunde haftet zudem f\u00fcr alle durch die Produkte verursachten Sch\u00e4den (auch Brand) und stellt FE+ gegebenenfalls davon frei.  <\/p>\n<p>11.3. FE+ garantiert die Qualit\u00e4t ihrer Produkte nicht bei abnormalem Gebrauch, mangelhafter Wartung, \u00c4nderung der Bestandteile, (De-)Montage oder Reparatur durch den Kunden.<\/p>\n<p>11.4. FE+ haftet, au\u00dfer bei eigenem Betrug oder vors\u00e4tzlichem Verschulden, nicht f\u00fcr Neben- oder Folgesch\u00e4den (unter anderem, aber nicht beschr\u00e4nkt auf: Sachsch\u00e4den, finanzielle Verluste, entgangener Gewinn, Personalkosten, Sch\u00e4den an Dritten, Einnahmeverluste, Imagesch\u00e4den, Datenverlust). Der Kunde verzichtet diesbez\u00fcglich auf R\u00fcckgriffsanspr\u00fcche gegen\u00fcber FE+, ihren verbundenen Unternehmen und\/oder ihren Beauftragten. <\/p>\n<h5><strong>12. Reklamationen<\/strong><\/h5>\n<p>12.1. Unmittelbar nach Erhalt der Produkte hat der Kunde sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen, ob die erhaltene Menge mit der bestellten Menge \u00fcbereinstimmt und ob das Produkt die vereinbarten Spezifikationen aufweist. Reklamationen bez\u00fcglich der Menge, der (Nicht-)Konformit\u00e4t oder des Zustands der gelieferten Produkte m\u00fcssen FE+ bei sonstigem Verfall innerhalb von zwei Kalendertagen nach Erhalt der Sendung per Einschreiben zugehen. Ungeachtet des Vorstehenden schlie\u00dft die Unterzeichnung des Empfangsbelegs in jedem Fall die Annahme der Lieferung ein.  <\/p>\n<p>12.2. M\u00e4ngelr\u00fcgen (auch solche, die durch die Garantie des Herstellers oder Lieferanten abgedeckt sind, welche direkt gegen\u00fcber dem Kunden vereinbart wurde) m\u00fcssen bei sonstigem Verfall sp\u00e4testens acht Kalendertage nach Erhalt der Produkte (bei sichtbaren M\u00e4ngeln) und sp\u00e4testens acht (8) Kalendertage nach Entdeckung (bei verborgenen M\u00e4ngeln) mittels eines begr\u00fcndeten Einschreibens an FE+ gemeldet werden. Die Verwendung oder der etwaige Weiterverkauf der Produkte hebt eine etwaige Haftung von FE+ auf. Die Klage wegen verborgener M\u00e4ngel muss innerhalb von f\u00fcnfzehn (15) Kalendertagen nach Entdeckung des Mangels oder nachdem man den Mangel vern\u00fcnftigerweise h\u00e4tte entdecken m\u00fcssen, erhoben werden. Reklamationen und\/oder Streitigkeiten jeglicher Art berechtigen den Kunden niemals dazu, die Erf\u00fcllung seiner Verpflichtungen gegen\u00fcber FE+ auszusetzen, noch dazu, die gesamte Bestellung oder Lieferung zu stornieren. Ist die Reklamation berechtigt, \u00fcbersteigt die maximale Haftung von FE+ in jedem Fall nicht den vereinbarten Preis der betreffenden Lieferung des Produkts.    <\/p>\n<h5><strong>13. Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/h5>\n<p>13.1. Alle von FE+ zu liefernden und gelieferten Produkte bleiben unter allen Umst\u00e4nden Eigentum von FE+, solange der Kunde eine Forderung von FE+, worunter in jedem Fall die Forderungen zur Zahlung des Preises fallen, nicht beglichen hat.<\/p>\n<p>13.2. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte mit der gebotenen Sorgfalt und als erkennbares Eigentum von FE+ zu verwahren.<\/p>\n<p>13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte, solange das Eigentum daran nicht auf ihn \u00fcbergegangen ist, an Dritte zu verpf\u00e4nden, anderweitig zu belasten oder ganz oder teilweise zu \u00fcbertragen, es sei denn, diese \u00dcbertragung erfolgt zur Aus\u00fcbung der \u00fcblichen Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit des Kunden.<\/p>\n<p>13.4. Wann immer die Umst\u00e4nde dies erfordern, unter anderem, aber nicht beschr\u00e4nkt auf den Fall, dass der Kunde f\u00fcr insolvent erkl\u00e4rt wird oder ein Dritter die Pf\u00e4ndung der Produkte androht oder vorgenommen hat, hat der Kunde diese Dritten (zum Beispiel einen Insolvenzverwalter oder Gl\u00e4ubiger) per Einschreiben \u00fcber das Eigentumsrecht von FE+ in Kenntnis zu setzen. Der Kunde wird FE+ hiervon unverz\u00fcglich per Einschreiben informieren. <\/p>\n<p>13.5. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen\u00fcber FE+ nicht nach oder hat FE+ berechtigten Grund zu der Bef\u00fcrchtung, dass der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, ist FE+ berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Produkte zur\u00fcckzunehmen. Der Kunde sichert zu \u2013 erforderlichenfalls im Namen eines Dritten (K\u00e4ufers) oder Inhabers \u2013, dass auf erste Anforderung von FE+ mitgeteilt wird, wo sich die Produkte befinden, und dass diese auf Kosten und Risiko des Kunden FE+ wieder zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wenn FE+ dies verlangt. Soweit erforderlich, wird FE+ hiermit ein unwiderrufliches Mandat zur R\u00fccknahme sowie ein Mandat zum Betreten der dazu erforderlichen R\u00e4umlichkeiten erteilt. Nach der R\u00fccknahme wird dem Kunden der Marktwert erstattet, der in keinem Fall h\u00f6her sein kann als der urspr\u00fcnglich mit FE+ vereinbarte Preis, abz\u00fcglich der FE+ durch die R\u00fccknahme entstehenden Kosten.   <\/p>\n<h5><strong>14. Teilnichtigkeitsklausel<\/strong><\/h5>\n<p>14.1. Soweit wie m\u00f6glich sind die Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen und des Vertrages so auszulegen, dass sie nach geltendem Recht g\u00fcltig und durchsetzbar sind.<\/p>\n<p>14.2. Die (teilweise) Nichtigkeit, Undurchsetzbarkeit, Unwirksamkeit oder Undurchf\u00fchrbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder des Vertrages l\u00e4sst die Anwendung der \u00fcbrigen Bestimmungen unber\u00fchrt und hat keinen Einfluss auf deren G\u00fcltigkeit.<\/p>\n<p>14.3. Die Parteien bem\u00fchen sich, eine Bestimmung, die als nichtig, undurchsetzbar, unwirksam oder undurchf\u00fchrbar erachtet wird, durch eine Klausel zu ersetzen, die den Absichten der Parteien entspricht.<\/p>\n<p> <\/p>\n<h5><strong>15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/h5>\n<p>15.1. Alle mit FE+ abgeschlossenen Vertr\u00e4ge sowie die damit zusammenh\u00e4ngenden Streitigkeiten unterliegen ausschlie\u00dflich belgischem Recht, unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).<\/p>\n<p>15.2. F\u00fcr Streitigkeiten aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen, die ein integraler Bestandteil desselben sind, sind ausschlie\u00dflich die zust\u00e4ndigen Gerichte des Gerichtsbezirks Antwerpen, Abteilung Turnhout, zust\u00e4ndig.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Version November 2024 1. 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